Mitglieder des VLB können natürliche und juristische Personen mit Sitz in Liechtenstein sein, welche vom Amt für Volkswirtschaft eine Gewerbebewilligung erhalten haben. Diese Zulassung bestätigt ihre fachliche Befähigung zur Tätigkeit als Buchhalter / Buchhaltungsbüro. Zudem ist eine Mitgliedschaft nur dann möglich, wenn zugleich auch eine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Liechtenstein besteht.
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