22. Mai 2019
Schulung durch AJU betreffend die Schaffung des wirtschaftlichen Eigentümer-Registers
Es ist vorgesehen, dass per 01.08.2019 das „Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG)“ in Kraft tritt. Dieses Gesetz steht in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung der 4. Geldwäscherei-Richtlinie der EU (Richtlinie EU/2015/849) und sieht vor, dass jeder Rechtsträger (AG, GmbH, Anstalt, Stiftung, Trust etc.) in einem zentral geführten Verzeichnis hinterlegen muss, wer der wirtschaftliche Eigentümer des Rechtsträgers ist. In Liechtenstein wird dieses Verzeichnis durch das Amt für Justiz (AJU) geführt werden.
Für unsere Kunden bedeutet die Einführung des Verzeichnisses einen einmaligen kleinen Aufwand, welcher vergleichbar ist mit den Meldungen, welche bereits an die Banken gemacht werden in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten (C und T Formular). Später muss dieses Verzeichnis jedoch weiter gepflegt werden, und so wird es Sinn machen, wenn wir unseren Kunden dies im Rahmen unserer Beratungstätigkeit zur Erledigung anbieten.
Um optimal auf die Anfragen unserer Kunden vorbereitet zu sein, wurde uns als Verband nun eine Schulung durch das AJU angeboten, welche wir am 28.06.2019 zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr im Schulungsraum West der Wchaftirtsskammer durchführen werden.
Als Verbandsleitung würden wir uns über eine rege Teilnahme an dieser kurzen Infoveranstaltung freuen!
Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 21. Juni 2019.